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Unter folgenden Bedingungen können Sie sofort in die Qualifikationsphase aufgenommen werden:

1. Gymnasiale Vorbildung

Wenn Sie auf dem ersten Bildungsweg, also in einem Gymnasium oder einer Gesamtschule etc.

  • die Versetzung in die 12. Klasse erreicht haben
  • und zwei Fremdsprachen1 erlernt haben
  • und die Voraussetzungen bezüglich Berufstätigkeit und Alter erfüllen

dann können wir Sie gleich in die Qualifikationsphase aufnehmen. Sie können dann in nur zwei Jahren Ihr Abitur erwerben.

2. Fachhochschulreife

Wenn Sie

  • die Voraussetzungen bezüglich Ihres Alters erfüllen
  • und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben
  • und die Fachhochschulreife erworben haben
  • und am Unterricht in zwei Fremdsprachen teilgenommen haben

kann die Fachhochschulreife dem Besuch unserer Einführungsphase gleichgestellt werden. Wir können Sie dann gleich in die Qualifikationsphase aufnehmen. Sie können dann in nur zwei Jahren das Abitur erlangen.

3. Wechsel von einem anderen Kolleg

Wenn Sie von einem anderen Institut der Erwachsenenbildung zum Erwerb der Hochschulreife zu uns wechseln wollen, benötigen wir die vollständigen Bewerbungsunterlagen und die Zeugnisse des anderen Kollegs.

  1. Anmerkung zu den Fremdsprachen : Sie müssen zur Erfüllung der Fremdsprachenauflage das Folgende nachweisen: Sechs Schuljahre Unterricht in aufsteigenden Klassenstufen in Ihrer ersten Fremdsprache und vier Schuljahre Unterricht in aufsteigenden Klassenstufen in Ihrer zweiten Fremdsprache.