Wir freuen uns, dass Sie sich dazu entschieden haben sich bei uns zu bewerben. Beachten Sie bitte, dass Sie aus rechtlichen Gründen hierzu unbedingt persönlich zu den Öffnungszeiten in unserem Sekretariat erscheinen müssen. Außerdem können wir Sie so noch besser bei der Bewerbung unterstützen. Eine Einsendung der Originale per Post oder per E-Mail ist nicht möglich.

Prüfen Sie bitte zuerst ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das CWK Berlin bei Ihnen gegeben sind. Alle erforderlichen Informationen und Anträge erhalten Sie weiter unten. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen und mit Ihnen gemeinsam Ihre Bildungsziele zu erreichen!

Bitte bringen Sie anlässlich Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen in Original und Kopie mit:

  • Schulabschlusszeugnis, Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung oder Belege über entsprechende Arbeitstätigkeit und/oder Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • zwei aktuelle Passfotos
  • einen tabellarischen Lebenslauf

Sprechzeiten und Bewerbungsfristen

Bewerbungen können in der Regel zum Wintersemester bis zum 15. August und zum Sommersemester bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Sprechzeiten:

Montag:09:00-13:45 Uhr
Dienstag:11:30-16:45 Uhr
Mittwoch:09:00-13:45 Uhr
Donnerstag:09:00-12:00 Uhr
Freitag:geschlossen
bzw. nur nach Vereinbarung

Bewerbungszeiträume:

Vorkurs:ganzjährig
Zustieg in E- und Q-Phase:bis zu den Sommerferien
Eignungsprüfung:jeweils bis Ende April

Voraussetzungen

Alter
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Nach oben gibt es keine Beschränkung.

Schulabschluss
Sie brauchen mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Bildungsstand. Ob Ihr Abschluss vergleichbar ist, entscheiden wir nach Prüfung Ihrer Unterlagen. Sprechen Sie mit uns!

Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
Sie benötigen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine nachgewiesene Berufstätigkeit von zwei Jahren mit mindestens 20 Wochenstunden.
In den notwendigen 24 Monaten können enthalten sein:
• Wehr- oder Zivildienst oder Bundesfreiwilligendienst,
• ein “Soziales”oder “Ökologisches Jahr”,
• Tätigkeit als Entwicklungshelfer*in,
• Erziehungszeiten von Kindern,
• nachweisbare Arbeitslosigkeit (maximal 12 Monate) oder eine abgebrochene Berufsausbildung unter bestimmten
Bedingungen.

Anträge

Drucken Sie den für Sie passenden Antrag aus und geben Sie ihn unterschrieben innerhalb der Sprechzeiten im Sekretariat ab. Sollten Sie keinen Drucker besitzen, können Sie die Formulare auch im Sekretariat erhalten. Dort beraten wir Sie gerne, falls Sie noch nicht wissen, welche Option für Sie die richtige ist.

Antrag: Qualifikationsphase

FAQs

1. Bis wann kann ich die Einführungs- oder Qualifikationsphase aufgenommen werden?
Anmeldungen werden jeweils bis zu den Sommerferien angenommen. Wenn die Voraussetzungen für die unmittelbare Aufnahme in die Qualifikationsphase vorliegen, müssen Sie sich vor den Schul-Sommerferien anmelden. Die E-Phase und die Qualifikationsphase beginnen jeweils nach den Schul-Sommerferien, meist im August oder September.

2. Bis wann kann ich mich für den Vorkurs anmelden?
Für den Vorkurs können Sie sich ganzjährig anmelden. Er beginnt jeweils im Januar  jeden Jahres und läuft bis zu den Sommerferien. Die genauen Termine erfahren Sie nach einer erfolgreichen Bewerbung.

3. Bis wann kann ich mich für eine Eignungsprüfung anmelden?
Für die Eignungsprüfung können Sie sich ebenfalls ganzjährig anmelden. Sie findet im März oder April eines jeden Jahres statt. Den genauen Termin teilen wir Ihnen nach einer erfolgreichen Bewerbung mit.
Wer den Mittleren Schulabschluss erfolgreich abgelegt hat und zwei Fremdsprachen (sechs und vier Jahre Schulunterricht in aufsteigenden Klassen) vorweisen kann, kann ohne Eignungsprüfung sofort in die E-Phase einsteigen!

4. Wie lange dauert es bis ich meinen Abschluss haben werde?
Die gesamte Ausbildung bis zum Abitur dauert zwei bis maximal dreieinhalb Jahre. Die Abiturprüfung findet im 4. Kurssemester statt. Wenn Sie ohne Vorkurs und Eignungsprüfung aufgenommen werden können, weil Sie z. B. die Einführungsphase eines Gymnasiums absolviert oder die Fachhochschulreife (und zwei Fremdsprachen) haben, dann dauert es bis zum Abitur nur zwei Jahre.
Wenn Sie die Eignungsprüfung absolvieren können und bestehen, kommen Sie ohne den Vorkurs in die Einführungsphase. Wenn Sie den Vorkurs nicht besuchen müssen, dann dauert die Ausbildung drei Jahre.Wenn Sie den Vorkurs besuchen wollen oder müssen, dann dauert es bis zur Abiturprüfung dreieinhalb Jahre.
Der Vorkurs beginnt Ende Januar, die Kollegausbildung selbst beginnt nach den Sommerferien, meistens Ende August. Die Starttermine hängen von den jeweiligen Ferienterminen ab. 

5. Wann beginnen die Kurse?
Wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Kolleg gegeben sind und Sie alle Dokumente persönlich vorgelegt haben, kann Ihr Unterricht z. B. im Januar oder auch im August beginnen. Nach drei oder dreieinhalb Jahren können Sie normalerweise Ihr Abitur erlangen.
Wenn Sie bereits die Einführungsphase eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen, oder die Fachhochschulreife nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung erworben haben, ist ein schnellerer Einstieg möglich. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kontaktieren Sie uns gern persönlich.

6. Wie kann ich von einem anderen Kolleg ans CWK Berlin wechseln?
Ja, grundsätzlich können Sie von einem Kolleg oder Abendgymnasium direkt an unser Kolleg wechseln. Dies muss aber wegen der Kompliziertheit der Vorschriften individuell entschieden werden. Bitte wenden Sie sich an unser Sekretariat.

7. Was gilt als Berufsausbildung?
Als Berufsausbildung gilt eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer. Auch schulische Ausbildungen mit berufsqualifizierenden Abschlüssen und sonstige berufliche Ausbildungen gelten als Berufsausbildung, wenn sie den oben genannten Ausbildungen zeitlich und inhaltlich entsprechen.
Gefordert ist eine berufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren. Als Berufstätigkeit gelten:

  • eine abhängige Beschäftigung: Eine abhängige Beschäftigung muss mindestens im Umfang 20 Wochenstunden nachgewiesen werden. Weniger als 20 Stunden pro Woche können nicht angerechnet werden. Die Nachweise zur abhängigen Beschäftigung (Arbeitszeugnisse, Gehaltsbescheinigungen o.ä.) müssen den Zeitraum der Beschäftigung und die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche erkennen lassen! Versicherungsunterlagen oder Arbeitsverträge, die dies nicht erkennen lassen, können nicht anerkannt werden.
  • eine selbstständige Tätigkeit: Eine Tätigkeit als Selbstständiger muss durch die Gewerbeanmeldung und zugehörige Steuerbescheide nachgewiesen werden.
  • Wehrdienst: Wehrdienst ist durch die Unterlagen des Kreiswehrersatzamtes nachzuweisen.
  • Ersatzdienst: Ersatzdienst (Zivildienst) kann durch Bescheinigungen des Bundesamtes für Zivildienst nachgewiesen werden.
  • ein freiwilliges soziales Jahr: Ein freiwilliges soziales Jahr ist durch die Bescheinigung des zuständigen Amtes nachzuweisen.
  • Arbeit im Entwicklungsdienst: Arbeit im Entwicklungsdienst kann durch Bescheinigungen des DED o. ä. belegt werden.
  • Erziehungsjahre für eigene Kinder: Erziehungszeiten für ein oder mehrere Kinder können als Berufstätigkeit angerechnet werden. Die Vorlage der Geburtsurkunde(n) ist erforderlich.
  • die Pflege von Angehörigen: Die Pflege von Angehörigen (ab Pflegestufe 3) kann als Berufstätigkeit angerechnet werden. Die Vorlage entsprechender Nachweise ist erforderlich.
  • Arbeitslosigkeit: Arbeitslosigkeit kann bis zu 18 Monaten als Berufstätigkeit angerechnet werden. Wir benötigen die Bescheinigungen der Agentur für Arbeit.