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Kollegordnung

des Charlotte-Wolff-Kollegs

 Präambel

„Die drei Säulen menschlicher Beziehungen sind Vertrauen, Würde und Unabhängigkeit.“ (Charlotte Wolff)

An unserem Kolleg wird erwachsenengemäß auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt und der Achtung der individuellen Persönlichkeit und Lebensweise unterrichtet.

Im Mittelpunkt steht die Vorbereitung auf das Abitur, was auch Folgendes einschließt:

  • die Fähigkeit, angemessen miteinander umzugehen, das heißt Sozialkompetenz und Kommunikationskompetenz
  • Studierfähigkeit, z. B. zu formulieren, selbstständiges Arbeiten allein und in der Gruppe, kritischer Umgang mit Informationen, Quellen und gesellschaftlichen Werten
  • gesellschaftliche und wissenschaftliche Orientierung.

Gemeinsames Arbeiten – Lehren und Lernen – erfordert Regeln im Umgang miteinander.

Deshalb vereinbaren Lehrkräfte und Kollegiatinnen und Kollegiaten folgende

Kollegordnung:

Der jeweilige Stundenplan ist bindend.

Veranstaltungen, Projekte und Exkursionen sind Teil des Unterrichts.

Wird bei Exkursionen auf eine Teilnahme verzichtet, muss der Unterricht in einer anderen Klasse bzw. einem anderen Kurs besucht werden.

Alle Fehlzeiten werden von den Fachlehrern und Fachlehrerinnen erfasst.

Über Beurlaubungen bis zu drei Tagen entscheiden die Tutorinnen und Tutoren.

Über längere Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter.

Bei Fernbleiben vom Unterricht bis zu drei Tagen ist dem Tutor/der Tutorin eine Entschuldigung vorzulegen.

Fernbleiben länger als drei Tage und am Tag einer Klausur ist durch ein ärztliches Attest zu entschuldigen, das spätestens 3 Tage nach dem ersten Fehltag im Sekretariat eingehen muss.

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind zu informieren.

Grundsätzlich besteht nur einmal die Möglichkeit, eine versäumte Klausur nachzuschreiben.

Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht hat Konsequenzen.

Im Einzelfall entscheidet der Schulleiter entsprechend des Schulrechts.

Verspätetes Erscheinen zum Unterricht und das Stören der Anderen sind zu vermeiden.

Wiederholte Verspätungen fließen negativ in die Benotungen der Leistungen ein.

Jede Kollegiatin und jeder Kollegiat hat das Recht, von den Unterrichtenden beraten zu werden und Auskunft über den eigenen Leistungsstand zu erhalten.

Saubere Klassenräume, Flure und Höfe sind selbstverständlicher Wunsch aller Lehrenden und Lernenden.

Für Sauberkeit zu sorgen bedeutet auch das Ernstnehmen der Mülltrennung, ein absolutes Rauchverbot innerhalb des Hauses und auf den Schulhöfen sowie das Zurückbringen des Geschirrs in die Cafeteria.

Der Konsum von Rauschmitteln – dazu gehört auch Alkohol – ist innerhalb der Schulanlage untersagt.

Bei festlichen Anlässen kann von dieser Regel bezüglich Alkohol abgewichen werden.

Mobiltelefone sind vor dem Unterricht abzuschalten.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]